Ethische Standards und Compliance-Vorschriften für HENSOLDT-Stakeholder
Um den Ruf unseres Unternehmens zu schützen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, erwartet HENSOLDT von seinen Lieferanten, Geschäftspartnern, Kunden und allen anderen relevanten Interessengruppen, dass sie dieselben ethischen Standards befolgen und dieselbe auf Compliance und Integrität basierende Einstellung teilen.
Die Einhaltung aller erforderlichen Richtlinien und Verfahren, einschließlich unserer Antikorruptionsrichtlinie, der Partnerprüfungsrichtlinie, der Export-Compliance-Richtlinien, des Verhaltenskodex für Lieferanten und aller anderen Compliance-Vorschriften und Standards für das Geschäftsgebaren, zielt darauf ab, erfolgreiche Exportgeschäfte im Rahmen der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
Korruptionsbekämpfung
HENSOLDT ist sich seiner Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften und Integrität bewusst und hat strenge Maßnahmen ergriffen, um die Risiken zu minimieren, denen das Unternehmen im täglichen Geschäft ausgesetzt ist.
HENSOLDT lehnt alle Formen von Korruption ab - öffentlich und privat, aktiv und passiv - und verfolgt eine kompromisslose Null-Toleranz-Politik. Wir haben ein Anti-Korruptions-Compliance-Programm entwickelt, das darauf abzielt, das Risiko von Bestechung und Korruption zu vermindern.
Während der HENSOLDT-Verhaltenskodex Leitlinien zu allgemeinen ethischen und Compliance-Fragen in verschiedenen Bereichen enthält, bilden unsere Anti-Korruptionspolitik, die für alle Mitarbeiter der HENSOLDT-Gruppe gilt, und die unten aufgeführten spezifischen Richtlinien das Rückgrat unseres Anti-Korruptions-Compliance-Programms.
HENSOLDT hat in seiner Anti-Korruptionsrichtlinie und der Gift & Hospitality-Richtlinie Dritte, Agenten und Vermittler besonders berücksichtigt und Regeln für die Annahme von Geschenken, Bewirtungen, Sponsoring und Spenden aufgestellt.
Mit besonderem Augenmerk auf die Korruptionsrisiken, die sich aus dem Umgang mit Handelsvertretern und Dritten ergeben, haben wir ein spezielles, praxisnahes System entwickelt, um das Risiko der Nichteinhaltung der Anti-Korruptionsrichtlinien mit der gebotenen Sorgfalt zu bewerten. Dies wird durch die HENSOLDT-Partnerprüfungsrichtlinie umgesetzt. Ziel ist es, Korruptionsrisiken zu jeder Zeit zu minimieren.
Die Partner-Review-Richtlinie bildet die Grundlage für den gesamten Umgang mit Geschäftspartnern. Sie folgt einem risikobasierten Ansatz und enthält spezielle Verhaltensregeln und Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die spezifischen regionalen und transaktionsbezogenen Risiken des jeweiligen Szenarios.
Geschäfte, die mit den Werten von HENSOLDT unvereinbar sind, werden abgelehnt. Auch bei Geschenken und Bewirtungen müssen sich alle Mitarbeiter an die gleichen, klar definierten Regeln halten.
Um die Einhaltung aller Regeln und die Umsetzung der Richtlinien zu gewährleisten, hat HENSOLDT sein internes Compliance-Team in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet. Es wurde ein strukturierter Entscheidungsprozess eingerichtet, der sicherstellt, dass besonders risikobehaftete Transaktionen vom Vorstand oder in besonderen Fällen vom Aufsichtsrat geprüft werden.
Dritte, Agenten und Vermittler
Wichtige Partner in unserem GeschäftBei HENSOLDT führen wir eine Due-Diligence-Prüfung nach den höchsten und professionellsten Standards durch, bevor wir eine vertragliche Beziehung mit Vermittlern eingehen.
Da wir uns der spezifischen Risiken bewusst sind, überprüfen wir unsere Agenten sowie deren wirtschaftliche Eigentümer bei der Aufnahme und Wiederaufnahme von Geschäftsbeziehungen. Insbesondere stellen wir sicher, dass sie in der Vergangenheit keine Rechtsverstöße begangen haben und nicht mit politisch exponierten Personen (PEPs) in einer Weise verbunden sind, die zu einem Interessenkonflikt führen oder das Geschäft beeinflussen könnte. Zu diesem Zweck ist in unserer Richtlinie zur Überprüfung von Partnern eine klare Politik für den Einsatz von Agenten festgelegt.
Ein wesentliches Anti-Korruptionsrisiko ergibt sich aus dem Umgang mit Handelsvertretern und anderen Dritten, die für uns oder in unserem Namen Dienstleistungen zur Geschäftsentwicklung oder zur Unterstützung von Vertrieb und Marketing erbringen oder anderweitig an solchen Aktivitäten beteiligt sind. Wir haben diesem speziellen Risiko erhebliche Aufmerksamkeit und Ressourcen gewidmet.
Unsere Verträge enthalten strenge Compliance-Klauseln, Verpflichtungen und Zusagen, die es uns ermöglichen, einen Vertrag im Falle eines Fehlverhaltens sofort zu kündigen.
Darüber hinaus ist die Festlegung einer Vergütung, die sich in einem angemessenen Rahmen bewegt, eine wichtige Voraussetzung für das Eingehen eines Vertragsverhältnisses. Daher ergreifen wir umfangreiche Maßnahmen, die es uns ermöglichen, die Angemessenheit der Vergütung eines Vertreters oder strategischen Beraters zu überprüfen. Um nur einige Beispiele zu nennen, berücksichtigen wir stets das Preisniveau im jeweiligen Land, holen Benchmarks zu vergleichbaren Unternehmen ein und informieren uns bei den lokalen Handelskammern.
All diese Maßnahmen stellen sicher, dass unsere Anreizsysteme für Vermittler so gestaltet sind, dass sie ethisches Verhalten fördern und korrupten Praktiken entgegenwirken.
In dieser Hinsicht sind unsere Compliance-Richtlinien keine "Tick-the-Box"- oder Standardrichtlinien, sondern wurden speziell für unsere Unternehmen entwickelt. Wenn uns Geschäftsvorschläge unterbreitet werden, die unseres Erachtens Compliance-Risiken bergen, die mit unseren Werten und unserer Risikotoleranz unvereinbar sind, scheuen wir uns nicht, auf diese Geschäftsmöglichkeiten zu verzichten.
Geschenke und Bewirtungen
Unsere Grundsätze in Bezug auf Geschenke und Bewirtungen stellen sicher, dass die Gewährung und Annahme von Geschenken und Bewirtungen in unserem gesamten Unternehmen ethisch und einheitlich gehandhabt wird, im Einklang mit dem Gesetz und im Rahmen der gesellschaftlichen Akzeptanz.
Wenn es um die Annahme und Gewährung von Geschenken geht, sind wir verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften unseres Landes sowie die lokalen Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind, einzuhalten. Darüber hinaus müssen unsere internen Richtlinien befolgt werden. Das Anbieten, Gewähren oder Annehmen von Geschenken, Mahlzeiten, Bewirtung oder gesponserten Reisen kann einen Interessenkonflikt für HENSOLDT darstellen und ein Korruptionsrisiko bergen. Daher muss die beabsichtigte Gewährung oder Annahme von Geschenken oder Bewirtungen erfasst und bewertet werden.
Mitarbeiter der HENSOLDT-Gruppe, die in der Lage sind, Geschenke oder Bewirtungen mit Dritten auszutauschen, müssen jede Situation sorgfältig analysieren, um sicherzustellen, dass das vorgeschlagene Geschenk oder die Bewirtung, ob gegeben oder angenommen, ethisch und legal ist und unseren eigenen strengen Standards entspricht.
HENSOLDT hat in seiner internen Richtlinie für Geschenke und Bewirtung einen Katalog definiert, der die allgemeinen Regeln klar festlegt, die immer eingehalten werden müssen, bevor Geschenke oder Bewirtungen angeboten, gewährt oder angenommen werden. Darüber hinaus gibt es eine Liste mit den Arten von Geschenken und Bewirtungen, die grundsätzlich verboten sind, was eine eindeutige Beurteilung ermöglicht, ob ein Geschenk oder eine Bewirtung zulässig ist. Im Zweifelsfall können sich Mitarbeiter und Führungskräfte bei HENSOLDT jederzeit an die Compliance-Abteilung wenden.
Sponsoring und Spenden
Unsere Sponsoring- und Spendenprojekte müssen streng mit unseren Standards of Business Conduct sowie mit allen geltenden nationalen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter die Vorgaben und Genehmigungsverfahren einhalten, die in unserer Richtlinie für Sponsoring, Spenden und Mitgliedschaften festgelegt sind. In diesem Dokument sind die Verfahren für die Vergabe und Annahme von Spenden und Beiträgen klar beschrieben.
Der Genehmigungsprozess für Geschäftspartner legt auch fest, wie Empfänger von Spenden und Sponsoringbemühungen vor einer Transaktion zu bewerten sind, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Alle Aktivitäten und Projekte müssen in einer offenen und transparenten Art und Weise durchgeführt werden, die keinen Zweifel an der Legitimität und Angemessenheit der Vorkehrungen sowie an den Motiven und Konsequenzen für die Parteien lässt.
Genehmigungen können nicht erteilt werden, wenn z. B.
- Ungewöhnliche Zahlungsbedingungen verlangt werden, wie Barzahlung, Offshore-Zahlungen, Privat- oder Nummernkonten, abweichende Kontoinhaber usw.
- unzulässige Geschäftsvorteile oder die Garantie eines Angebotserfolgs als Gegenleistung angeboten oder erhalten werden
- Die Absicht besteht darin, die Auftragsvergabe oder andere geschäftliche Vorteile positiv zu beeinflussen
- Es bestehen rechtliche Beschränkungen (z. B. Zuwendungen an eine politische Partei, einen Parteifunktionär oder ein Parteikomitee)
- Die Ziele der Empfänger, seien es Einzelpersonen oder Organisationen, sind nicht mit der Unternehmensethik und den Compliance-Grundsätzen von HENSOLDT vereinbar
Spenden werden von Einzelpersonen aus persönlichem Gewinn oder Interesse erbeten.
Kartell- und Wettbewerbsrecht
Schutz der Vielfalt und des freien WettbewerbsHENSOLDT unterliegt einer Vielzahl von Wettbewerbs- und Kartellgesetzen, die einen vielfältigen und freien Wettbewerb schützen und die von nationalen und supranationalen Behörden überwacht werden.
Die Einhaltung dieser Gesetze ist Aufgabe und Pflicht aller HENSOLDT-Mitarbeiter und bildet die Grundlage für jeden Geschäftsvorgang. Die Abteilungen Compliance und Recht haben verbindliche Grundsätze und Richtlinien implementiert; darüber hinaus beraten und schulen sie die Mitarbeiter, um die Einhaltung aller kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
Anti-Geldwäsche
HENSOLDT konzentriert sich auf die Bekämpfung der Geldwäsche.
Da solche Straftaten häufig auf Bestechungs- oder Betrugsdelikte folgen, ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein entscheidender Bestandteil des Compliance-Programms der HENSOLDT-Gruppe und von großer Bedeutung für den Erfolg unserer umfassenden Anti-Korruptionsstrategie.
In diesem Zusammenhang erfüllt die HENSOLDT-Gruppe die geltenden gesetzlichen Anforderungen durch Maßnahmen wie die Durchführung von Risikoanalysen, umfassende Sorgfaltsprüfungen und das Verbot von Bargeldtransfers.
Ausfuhrkontrolle
Integrität in allen relevanten exportbezogenen FragenHENSOLDT hat konzernweit gültige Richtlinien aufgestellt, um die vollständige Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften der zuständigen Behörden im Bereich der Exportkontrolle sicherzustellen. Diese Richtlinien gewährleisten auch die rechtzeitige Identifizierung und Erfüllung der Anforderungen, die von den geltenden nationalen, EU- und internationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden, insbesondere in Bezug auf die Ausfuhr und Einfuhr von Waren (Verteidigungsgüter, Produkte mit doppeltem Verwendungszweck und kommerzielle Produkte), Technologien und Dienstleistungen, die Ausfuhrbeschränkungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Embargos, Sanktionen und anderen Handelsbeschränkungen unterliegen.
Das internationale Geschäft von HENSOLDT unterliegt zahlreichen Ausfuhrbeschränkungen und -kontrollen. Um die staatlichen Exportkontrollanforderungen zu erfüllen, gibt die Export-Compliance-Abteilung auf Konzernebene allgemein gültige Richtlinien heraus, die von allen rechtlichen Einheiten umgesetzt werden müssen.