Aviation Organisation 03
Luftfahrtunternehmen
Unternehmen
Luftfahrtunternehmen

Als zugelassenes Luftfahrtunternehmen befassen wir uns mit der Konstruktion, Produktion, Wartung, Betreuung und Unterstützung von militärischen und zivilen, bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrzeugsystemen. Dabei ist exzellentes Systems-Engineering sowie Ausbildung und Training über den gesamten Lebenszyklus der Schlüssel für den nachhaltigen Erfolg unserer kundenspezifischen Lösungen.

Luftfahrtunternehmen mit Engineering-Exzellenz im militärischen Bereich

RAF Typhoon

Garantierte Einsatzbereitschaft durch fortlaufend kontrollierte Lufttüchtigkeit

Als Luftfahrtunternehmen für bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrzeugsysteme, Ausbildung und Training der Bundeswehr verfügen wir zudem über Betriebsgenehmigungen gemäß EASA/LBA Part 21J, EASA Part 21G, EASA Part 145 und EASA Part CAMO sowie die Anerkennung als Prüfstelle für Fernpiloten EASA PStF.

Wir verantworten das Design und die Entwicklung von Systemen, Software und Hardware – auch von sicherheitskritischen Systemen – und produzieren diese in einem genehmigten Herstellungsbetrieb gemäß den luftfahrtrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus stellen wir die Wartung und Instandsetzung von Luftfahrt-Systemen in einem gemäß EASA Part 145 und LufABw DEMAR 145 zertifizierten Instandhaltungsbetrieb sicher.

Für den öffentlichen Sektor sowie Sicherheitsbehörden und -organisationen übernehmen wir den vollständigen Systemsupport von Luftfahrzeugen bzw. Systemen.

Wir kombinieren Engineering-Exzellenz mit modernsten Technologien, Entwicklungsprozessen, Verfahren, Methoden und Werkzeugen, um die hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen unserer Lösungen zu erfüllen.

Mit unseren Qualifikationen zu innovativen Lösungen:

  • Militärische Betriebsgenehmigung für Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr
  • Zivile Betriebsgenehmigung gemäß EASA / DE Part 21J, EASA Part 21G, EASA Part 145, EASA Part CAMO und und EASA PStF
  • Individuell angepasste und maßgeschneiderte Luftfahrzeugsysteme gemäß den luftfahrtrechtlichen Anforderungen
  • Erhalt der fortlaufenden Lufttüchtigkeit
  • Flugbetrieb und Schulungen
  • Schulung und Prüfung von Bundeswehr- sowie zivilem Personal an unbemannten Luftfahrzeugen
  • Exzellenzzentrum für Systems-Engineering

Engineering-Exzellenz

Unsere Aufgaben, Ihre Vorteile:

  • Best-Practice-Anwendung internationaler und nationaler Richtlinien und Engineering-Standards
  • Entwicklung und Pflege von Systems-Engineering-Prozessen im gesamten Unternehmen unter Einbeziehung von Experten aus den jeweiligen Fachbereichen
  • Unternehmensweite Schulungen zu Systems-Engineering-Verfahren, -Methoden und -Tools
  • Enge Zusammenarbeit mit renommierten Kollegen und Universitäten

Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr

Gemäß dem Luftverkehrsgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden Luftfahrtunternehmen für Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr vom Luftfahrtamt der Bundeswehr genehmigt.

Auf alle Phasen vorbereitet:

  • Entwicklungsbetrieb für Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr
  • Herstellungsbetrieb für Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr
  • Instandhaltungsbetrieb für Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr
  • Genehmigte Ausbildungsorganisation von Bundeswehrpersonal an unbemannten Luftfahrzeugen

Entwicklungsbetrieb nach Part 21J

Aviation Organisation 01

Zivile Lufttüchtigkeit gemäß europäischem Recht

Wir entwickeln Änderungen an Flugzeugen und Hubschraubern unter Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften.
Unser Fokus liegt dabei auf der Entwicklung, Durchführung und Zulassung von Luftfahrzeugintegrationen für Luftfahrtsysteme und Geräte.

Unsere Kompetenzen:

  • Große (STC) und kleine Änderungen an Flugzeugen und Hubschraubern
  • Entwicklung und Zulassung von Avioniksystemen, elektrischen Systemen, Missions-/Einsatzsystemen und deren Integration in zivile Luftfahrzeuge
  • Durchführung von Flugversuchen
  • Entwicklung von kleinen Reparaturen

Herstellungsbetrieb nach Part 21G

Aviation Organisation 02

Luftfahrtkonforme Komponenten, Geräte und Systeme

Wir stellen Komponenten und Ausrüstungen für Luftfahrzeuge her. Zu diesem Zweck sind wir von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit gemäß EASA Part 21G zugelassen.

Unsere Kompetenzen:

  • Herstellung von Komponenten, Geräten und Systemen
  • Produktion gemäß den bestätigten Konstruktionsdaten des Entwicklungsbetriebs
  • Sicherstellung der Lufttüchtigkeit und Übereinstimmung mit den bestätigten Konstruktionsdaten
  • Ausstellung der Freigabebescheinigung EASA Formblatt 1

Instandhaltungsbetrieb nach Part 145

Aviation Organisation 04

Instandhaltung, Reparatur und Überarbeitung

Als Instandhaltungsbetrieb (Part 145) mit ausgewiesener Kompetenz in der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit kümmern wir uns um die Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugkomponenten und -systemen einschließlich Überholung/Test, Reparatur, Inspektion und Modifikation. Zu diesem Zweck wurden wir vom Luftfahrt-Bundesamt gemäß EASA Part 145 zugelassen.

Unsere Kompetenzen:

  • Wartung (Überarbeitung, Reparatur, Inspektion und Modifikation) von Luftfahrzeugausrüstung und -systemen
  • Wartung gemäß der genehmigten Wartungsdokumentation des Entwicklungsbetriebs
  • Ausstellung der Freigabebescheinigung EASA Formblatt 1 (Release to Service)

Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit CAMO

Zur Gewährleistung des kontrollierten sicheren technischen Betriebes von Luftfahrzeugen fordert der Gesetzgeber regelmäßige dokumentierte Wartung und Instandhaltung nach den aktuellen geltenden Herstellervorgaben. Die Sicherstellung zur Erfüllung der verbindlichen Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit erfüllt die verantwortliche CAMO Organisation und agiert dabei als Schnittstelle zwischen Flug- und Instandhaltungsbetrieb.

Unsere Kompetenzen:

  • Pflege und Überwachung der Betriebszeitenübersichten
  • Erstellung und Pflege von Instandhaltungsprogrammen
  • Prüfung und Verlängerung der Lufttüchtigkeit
  • Steuerung und Überwachung der regelkonformen Flugzeuginstandhaltung während der Wartungsereignisse

Prüfstelle für Fernpiloten PStF

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in der Europäischen Union erfordert den Nachweis der gesetzlich geforderten Qualifikation, zugeschnitten auf die jeweiligen Startmassen der Drohnen.

Auf der vorhandenen Basisqualifikation A1/A3 schult unsere Ausbildungsorganisation weiterführende Zertifikate wie das Fernpilotenzeugnis A2 für den sicheren Betrieb solcher Drohnen und nimmt im Auftrag der zuständigen nationalen Behörde die anschließend geforderte Prüfung ab.

Unsere Kompetenzen:

  • Theoretische Ausbildung von Fernpiloten A2
  • Praktisch Ausbildung zum sicheren Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
  • Staatliche Prüfung zum Erhalt des Fernpilotenzeugnis Kategorie A2

Umfassende Unterstützung beim Flugbetrieb für Luftfahrzeuge

Aviation Organisation 05

Unsere Kompetenzen:

  • Erprobung innovativer Entwicklungen und Systeme in bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen (Forschung und Technologie)
  • Zivile und militärische Schulungen mit taktischer und Spezialausrüstung
  • Schulung von Bundeswehr-Personal an unbemannten Luftfahrzeugen
  • Ausbildung und Prüfung von Bundeswehr- sowie zivilem Personal an unbemannten Luftfahrzeugen
  • Flugorganisation für unbemannte Luftfahrzeuge