HENSOLDT als ziviler Entwicklungsbetrieb zertifiziert

Betriebsgenehmigung für Luftfahrtentwicklungsbetriebe nach Part 21.J

Urkunde zur Betriebsgenehmigung für Luftfahrtentwicklungsbetriebe nach Part 21J überreicht (v.l.): Elmar Stoll und Andreas Schlapp (HENSOLDT), Juan Anton-Bernalte (EASA), Klaus Mandt (HENSOLDT), Ariane Nerowski (LufABw) und Francesco Caridei (EASA).

HENSOLDT ist seit vielen Jahren als Entwicklungsbetrieb für zivile Luftfahrgeräte unter einer Betriebsgenehmigung nach Part 21.O der EASA tätig. Im Rahmen dieser Genehmigung wurden Produkte wie der zivile LTR-400-Transponder entwickelt und erfolgreich zur Zulassung gebracht.

Jetzt hat HENSOLDT mit einem Demo-Projekt gegenüber der European Union Aviation Safety Agency (EASA) die Funktion des HENSOLDT-Management-Systems (HMS) nachgewiesen und die Betriebsgenehmigung für Luftfahrtentwicklungsbetriebe nach Part 21.J erhalten. Damit entwickelt sich HENSOLDT nun von der Geräte-Ebene hin zu einem Betrieb, der Komplettlösungen auf Luftfahrzeugebene integrieren kann.

Dazu war es nötig, das HMS und dedizierte Handbücher um die rechtlichen Anforderungen an Luftfahrtentwicklungsbetriebe nach Part 21.J zu ergänzen. In einem von der Business Unit Airborne & Space Radar gesponserten Demoprojekt kamen diese neuen Prozesse dann zur Anwendung. Bei der Auditierung konnten sich die Behörden von den stabilen und strukturierten Entwicklungsprozessen unseres Unternehmens überzeugen. Dabei steht im Vordergrund, dass die unvermeidlichen Fehler, die sich in jedem komplexen Vorhaben einstellen, durch die Sicherheitsbarrieren in einem integrierten und fehlertoleranten Entwicklungsprozess abgefangen werden, bevor sie zu Konsequenzen führen. Das Audit stand unter der Federführung der EASA und wurde sowohl vom Luftfahrtamt der Bundeswehr als auch vom Luftfahrtbundesamt begleitet. Weiterhin mussten das Leitungspersonal des HENSOLDT-Luftfahrtbetriebes und einige ausgewählte Musterprüfingenieure/Compliance Verification Engineers in Köln bei Interviews die Experten der EASA davon überzeugen, dass sie die notwendige fachliche und auch persönliche Eignung für ihre jeweilige Aufgabe aufweisen.

„Die Betriebsgenehmigung nach Part 21.J ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Systemhaus, in dem wir uns zukünftig in der Rolle des Generalunternehmers sehen und nun auf gleicher Augenhöhe mit anderen Luftfahrzeugausrüstern stehen“, sagt Peter Rützel, Head of Airborne & Space Radar Products and Technology.

 

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Über HENSOLDT

HENSOLDT ist ein führendes Unternehmen der europäischen Verteidigungsindustrie mit globaler Reichweite. Das Unternehmen mit Sitz in Taufkirchen bei München entwickelt Sensor-Komplettlösungen für Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen. Als Technologieführer treibt HENSOLDT die Entwicklung der Verteidigungselektronik und Optronik voran  und baut sein Portfolio auf der Grundlage innovativer Ansätze für Datenmanagement, Robotik und Cybersicherheit kontinuierlich aus. Mit mehr als 6.400 Mitarbeitern erzielte HENSOLDT 2021 einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro. HENSOLDT ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
www.hensoldt.net

 

Pressekontakt

Lothar Belz
Tel. +49 (0)731 392.3681
E-mail: lothar.belz@hensoldt.net

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