ESG-Thema des Monats: Menschenrechte und Antidiskriminierung

Förderung einer diskriminierungsfreien Kultur

[Translate to Deutsch:] HENSOLDT´s ESG Topic of the Month: Human Rights & Anti-Discrimination. Photo: Biletskiy Evgeniy – stock.adobe.com

Jeder Mensch hat die gleichen Rechte – unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. Vielfalt bringt uns alle voran: Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und eröffnet allen die gleichen Chancen. HENSOLDT soll ein Unternehmen sein, das von einer diskriminierungsfreien Kultur geprägt ist. Mit unserer Nachhaltigkeitsinitiative (Environmental, Social and Governance, kurz: ESG) haben wir auch das stets im Blick.

Gleichbehandlungsgebote und Diskriminierungsverbote haben im Völkerrecht und Verfassungsrecht einen hohen Stellenwert. So auch bei HENSOLDT weltweit. Heute haben fast alle Nationen etwas dazu in Ihren Gesetzen verankert. Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Jedem Menschen werden darin die gleichen Rechte eingeräumt. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde 1999 der Rat der Europäischen Union ermächtigt, einstimmig geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.

Die Umsetzung in Deutschland erfolgt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Deutschland in Kraft getreten ist. Bei HENSOLDT ist unser wichtigstes Anliegen alle gleich zu behandeln und Diskriminierungen aller Art zu unterbinden. Mit dem Beitritt zum UN Global Compact im Frühjahr verpflichtet sich HENSOLDT, nach diesen Richtlinien zu agieren und vor allem auch Diskriminierung jeglicher Art entgegenzuwirken. 

Was macht HENSOLDT um unterbewusste Denkmuster abzubauen und zu wandeln?

Im gesellschaftlichen Bewusstsein hat sich seitdem auch einiges verändert – aber noch lange nicht genug. Der Abbau von Vorurteilen sowie die Veränderung von Einstellungen und Sichtweisen sind ein langer Prozess und brauchen mehr als nur ein Gesetz. Vor allem für Führungskräfte gibt hierzu seit diesem Jahr auch verpflichtende sogenannte „Unconscious Bias Trainings“ an um dem entgegenzuwirken. Aktuell finden diese Trainings an den deutschen Standorten statt, sollen aber im Anschluss international und zudem auf die Mitarbeiter ausgedehnt werden. Durch diese Trainings wollen wir ein Umdenken in unserem Unternehmen schaffen und unser Denken und unsere vorgefertigten Sichtweisen in eine andere Kultur transformieren.

Was können einzelne Mitarbeiter tun?

Diskriminierung am Arbeitsplatz geht uns alle an. Um bei HENSOLDT solche Missstände zu verhindern sind alle Mitarbeiter in der Verantwortung, diese offenzulegen und zu melden. Hierfür können sich alle Mitarbeiter an Ihre Führungskräfte, die Personalabteilung, Compliance, den Betriebsrat sowie stets auch an die OpenLine von Compliance wenden. Über die OpenLine können Mitarbeiter anonym etwaige Missstände über eine unabhängige Stelle melden und auch telefonisch mit einer externen Vertrauensperson (Ombudsmann) in Kontakt treten.

"Guckt in die Herzen und Köpfe, nicht auf die Hautfarbe, die Herkunft oder Religion. Dann werdet ihr feststellen: wir sind alle eins, nur verschieden."
Dunja Hayali (Journalistin und Moderatorin)

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